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1. Geschichte des Altertums - S. 80

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
80 Geschichte der Römer. und im Senat, in welchen jeder gewesene Beamte eintrat, über alle wichtigen Fragen des Staatswesens Beschlüsse zu fassen. Man nannte sie auch Optimalen oder die Nobilität; Emporkömmlinge suchten sie, mochten sie auch noch so tüchtig und begabt sein, von der Bekleidung der Staatsämter auszuschließen. Die meisten dieser Familien besahen fürstlichen Reichtum, prachtvolle Häuser * in Rom und schöne Villen und Parkanlagen auf dem Lande; sie hatten ausgedehnten Grundbesitz, Latifundien, welche sie durch Erwerb der Nachbargrundstücke fortwährend zu vergrößern suchten; dort hielten sie große Viehherden, die sie von Sklaven hüten ließen. Den großen Kaufleuten, dem Geldadel, war die Bekleidung von Ämtern und der -Zutritt zum Senat verboten; wohl aber stand ihnen der Ritt er stand offen. Sie waren es, die als Steuerpächter die Provinzen aussogen; sie trieben außerdem Großhandel mit Getreide und anderen Waren, liehen Geld auf Zinsen aus und erwarben vielfach große Reichtümer. Indessen ging es den römischen B a u e r n von Jahr zu Jahr schlechter. Ihre kräftigen Arme hatten den Kreis der Länder um das Mittelmeer Rom untertan gemacht; aber die Eroberungen kamen ihnen nicht zu gute. Schwer lastete auf ihnen der Druck des Kriegsdienstes; gar mancher wurde Jahr für Jahr zum Feldzug aufgeboten, bald nach Asien, bald nach Spanien; selbst die Kosten der Ausrüstung mußte er tragen. Dazu kam, daß der Ackerbau, da aus Sizilien, Afrika und anderen Ländern viel billiges Getreide eingeführt wurde, die auf ihn verwandte Arbeit nicht mehr lohnte. So entschlossen sich viele, den väterlichen Hof zu verlassen und an den reichen Nachbar zu verkaufen, mancher ward auch mit Gewalt dazu genötigt; die Heimatlosen zogen dann in die Städte, besonders nach der Hauptstadt. Das wenige, das sie besaßen, verloren sie bald; regelmäßige Arbeit fanden sie selten, da die Fabriken des Altertums ja mit Sklaven betrieben wurden; so sammelte sich in Rom ein zahlreicher besitzloser Pöbel an, der von der Hand in den Mund lebte und ein trauriges Gegenstück bildete zu dem überreichen, im Genuß lebenden, mächtigen Adel. 1) Von dem Grundriß des römischen Hauses geben uns besonders die Ausgrabungen in Pompeji eine Vorstellnng. Den Mittelpunkt des Hauses bildet das Atrium, eine Halle, in dessen Dach sich eine viereckige Öffnung befand, die dem Licht und dem Regen freien Zutritt gewährte. Daher befand sich in der Mitte des Atnums ein Wasserbecken. Hinter diesem erhob sich der Hausaltar. Ein Gang führte vom Atrium zur Straße. An den Seiten schlossen sich Wohn- und Schlafräume an. Hinter dem Atrium lag das Tablinum, das Empfangszimmer; weiter folgten ein säulengeschmücktcr Garlenraum, das Peristyl, rechts und links davon Wirtschaftsräume und Festsäle. Im zweiten Stock befanden sich Schlafzimmer. Zu Rom gab es übrigens auch Mietshäuser, die mehrere Stock hoch waren.

2. Geschichte des Altertums - S. 15

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ter Staat der Spartaner. 15 ionische Kolonien. Die Griechen, die sich nördlich von den Ioniern, auf der Insel Lesbos und dem gegenüberliegenden Festland, ansiedelten, nannte man Ä o l e r. An der Südwestecke Kleinasiens endlich und auf den Inseln Rhodos und Kreta ließen sich Dorer nieder. Seitdem pflegte man die Griechen überhaupt in die Stämme der D o r e r, grtelitöen Ionier und Aoler zu teilen. <5tamme‘ Ter Staat der Spartaner. § 15. Bevölkerung und Stände. Als die Dorer in Lakonienerob^ng. eingebrochen waren, hatten sie, wie die Überlieserung berichtet, zuerst die fruchtbare Binnenebene des Eurotas, in deren Mitte die Stadt Sparta lag, erobert und die Achäer, die dort wohnten, unterworfen und zu Sklaven gemacht; diese Sklaven nannte man Heloten. Erst allmählich gelang es ihnen, auch die übrigen Teile der Landschaft zu unterwerfen; die Bewohner der Dörfer und Flecken im Gebirge und an der See wurden die Ringsherumwohnenden, Periöken, genannt und von den Siegern milder behandelt. So zerfiel die Bevölkerung Lakoniens oder, wie es auch heißt, Lacc?1*1 @t8nbe dämons in drei Stände. Die dorischen Spartiaten waren die herrschende Klaffe; sie allein hatten als Vollbürger politische Rechte; sie waren ein Kriegerstand, der das Waffenhandrverk allein für seiner würdig erachtete und die Heloten für sich arbeiten ließ. Die Periöken waren freie Leute, mußten aber einen Zins, eine Steuer, bezahlen und hatten keine politischen Rechte, d. h. sie dursten weder ein Amt bekleiden noch an der Volksversammlung teilnehmen. Die Heloten endlich waren Leibeigene, die vom Staat den einzelnen Spartiaten zugeteilt wurden und deren Güter bearbeiten mußten; sie waren rechtlose Leute, die sich in einer sehr gedrückten Lage befanden. § 16. Die Gesetzgebung. So nahmen die Spartiaten gegenüber den übrigen Bewohnern des Landes die Stellung eines Adels oder einer Aristokratie ein; die spartanische Verfassung war aristokratischer Art. Wenn aber die Spartiaten, die doch nur wenige tausend Wehrfähige zählten, ihre Herrschast über Periöken und Heloten behaupten wollten, so mußten sie auch ferner ein Volk von Kriegern bleiben; sie mußten Meister im Gebrauch Kuegersta-t. der Waffen, sie mußten an militärische Zucht und unbedingten militärischen Gehorsam gewöhnt sein. So war denn Sparta auch ferner ein Kriegerstaat. Die Sage schreibt die Einführung der spartanischen Verfassung dem Lykurg.

3. Geschichte des Altertums - S. 79

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die römischen Zustände. 79 3. Das Zeitalter der Auflösung der Republik. 133-31. 1. Die Zeit der Gracchen. Die römischen Zustände. § 84. Die römische Weltherrschaft. Rom war der M i t t e l - Roms^e«. punkt der antiken Welt geworden. Im römischen Senat wurde über das Schicksal der Völker vom atlantischen Ozean bis zum Euphrat Beschluß gefaßt; römische Statthalter herrschten wie Fürsten in ihren Provinzen, römische Gesandte wurden allenthalben mit hohen Ehren empfangen, jeder überhaupt, der sich einen römischen Bürger nennen durste, genoß ein Vorrecht vor Angehörigen anderer Völker. Mit der Macht zog der Reichtum in Rom ein. Die römischen Feldherren und Statthalter bereicherten sich in den Provinzen, die sie oft in der habgierigsten Weise verwalteten. Nicht minder wurden diese von den reichen römischen Kaufleuten ausgesogen, die sich zu kaufmännischen Gesellschaften zusammenschlossen und die Steuern und Zölle, welche dort erhoben wurden, vom Staate pachteten. Sie kannten kein Erbarmen, wenn es galt von den Untertanen die fälligen Steuern einzutreiben; und so heftete sich denn an sie der allgemeine Haß, und im neuen Testament werden die Zöllner mit den Sündern zusammengestellt. Mit dem Reichtum aber wuchs in Rom immer mehr die Genußsucht und das Streben nach Wohlleben und Üppigkeit. Wenn Genußsucht, noch zur Zeit des pyrrhischen Krieges die römischen Adligen Muster der Einfachheit, Genügsamkeit und Sittenstrenge gewesen waren, so waren jetzt Habgier, Verschwendung und Üppigkeit weitverbreitete Laster. Damit aber hing zusammen, daß die mannhafte Tüchtigkeit, die Ehrenhaftigkeit und Vaterlandsliebe früherer Zeiten nur selten noch zu finden waren; die Selbstsucht nahm überhand, und der eigene Vorteil stand vielen höher als der des Staates. § 85. Die Stände. Es war nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung, welcher der gewaltige Wachstum des Reichtums zu gute kam: der Adel, der in den senatorischen Amtsadel und den Geldadel der Ritter Amt»adei. zerfiel. Der s e n a t o r i s ch e Adel oder Amtsadel umfaßte eine Anzahl von Geschlechtern, deren Angehörige es von ihren Vätern her gewohnt waren, die Herrschaft im Staate auszuüben, die Ämter von der Ouästur an Bis zum Konsulat zu bekleiden, die Provinzialstatthalterschasten zu verwalten

4. Geschichte des Altertums - S. 16

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
16 Geschichte der Griechen. Lykurg zu, der im neunten Jahrhundert gelebt haben soll. Auf langen Reisen habe er die Gesetze vieler Völker kennen gelernt; dann habe er durch seine Gesetzgebung seinem durch lange innere Wirren zerrütteten Vaterlande den Frieden zurückgegeben. In Wirklichkeit ist die spartanische Verfassung sicherlich nicht das Werk eines einzigen Mannes, sondern hat sich im Laufe der Jahrhunderte herausgebildet. tu Acker- Zunächst ist von der eigentümlichen Ordnung des Grundbesitzes Verteilung. ^ ^n. Damit nämlich allen Vollbürgern ihr Unterhalt ge- sichert würde, war die fruchtbare Ackerflur der Eurotasebene in Güter von ungefähr gleichem Ertrage zerlegt, deren jedes einer ©partiatenfamilie zu-gc liefen und von mehreren Helotenfamilien bewirtschaftet wurde. Um aber zu verhüten, daß künftig Ungleichheit des Besitzes einträte und manche reich, andere arm würden, wurde die Bestimmung getroffen, daß niemand fein Grundstück verkaufen durfte. Die Die Ordnung des spartanischen Lebens hatte den Zweck, den fp8rstoe Spartiaten die kriegerische Tüchtigkeit zu erhalten. Jedes neugeborene Kind wurde untersucht und, wenn es als schwächlich befunden wurde, ausgesetzt. Mit dem siebenten Jahre ward dann der Knabe der Mutter genommen und vom Staat erzogen. Er wurde einer Knabenabteilung zugesellt und Lehrmeistern unterstellt; unter Wassenübungen, in rauher Zucht, bei einfachster Lebensweise und kärglichster Nahrung wurde er zum tapferen, gehorsamen und ausdauernden Krieger erzogen; die wissenschaftliche Ausbildung dagegen wurde vernachlässigt und nur die Musik eifrig gepflegt. Bei den Mädchen sah man ebenfalls vor allem auf körperliche Ausbildung und Abhärtung. Auch wer zum Manne herangereift war, blieb in erster Linie Soldat; so hoch die Hausfrau auch in Sparta geehrt wurde, so mußte das Familienleben doch sehr zurücktreten. Jeder Bürger gehörte einer Tisch- und Z e l t g e n o f f c n f ch a f t an. Mit seinen Kameraden speiste er, nicht bei seiner Gattin; die Speisen waren einfach, die schwarze Suppe das Hauptgericht; jeder steuerte zu der gemeinsamen Mahlzeit von dem Ertrage seines Gutes oder von der Jagdbeute etwas bei. Der Tag verlief vorwiegend in kriegerischen Übungen und Jagdzügen; erst die Greife, die sich des höchsten Ansehens erfreuten, wurden davon entbunden. Im Kriege wurde unbedingte Tapferkeit von jedem gefordert. Wer floh, wer den Schild verlor, wer auf dem Rücken anstatt auf der Brust die Wunde trug, galt für einen ehrlosen Mann. Mit dem Schilde oder auf dem Schilde, als Sieger oder tot, sollte der spartanische Krieger heimkehren. Verfassung. Die V e r f a s s u n g der Spartaner unterschied sich schon dadurch von der anderer Staaten, daß zwei Könige an der Spitze des Staates standen.

5. Geschichte des Altertums - S. 18

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
18 Geschichte der Griechen. Der Staat der Athener. § 18. Geschichte Athens vor Solon. In Attika herrschten anfangs Monarchie. Könige; sie waren die obersten Feldherren, Richter und Priester. Nach «delkherr-dem Tode des Kodrus übernahm der Adel die Herrschaft, d.h. die großen Grundbesitzer, die zu Roß ins Feld zogen und ein ritterliches Leben führten und denen die Masse der Bauern zur Zinszahlung verpflichtet war. An der Archonten Staates standen nunmehr Archonten, d.h. Herrscher. Seit dem Beginn des siebenten Jahrhunderts gab es neun Archonten, die in jedem Jahre neu gewählt wurden und unter welche die richterlichen, priester-lichen und Feldherrnpflichten verteilt wurden. Ver- Es mar damals eine schwere Zeit für das Volk von Athen. Viele der armen Bauern hatten in der Not von reicheren Leuten Geld zu hohen Zinsen entleihen müssen und waren dadurch in Verschuldung und erst recht in Bedrängnis gekommen; denn wenn sie die Schuld samt den Zinsen nicht bezahlen konnten, so wurde ihnen ihr Hof und Acker versteigert, und falls die Kaufsumme zur Bezahlung der Schuld nicht ausreichte, so verfielen sie selbst mit ihrer Familie in Schuldknechtschaft. So kam es, daß viele athenische Bauern völlig verarmten, gar manche sogar die Freiheit verloren. Andere Gerichtliche Mißstände kamen hinzu. Zunächst waren die Gesetze noch nicht auf-pouiiiche geschrieben, wie man ja damals überhaupt die Schrift noch wenig anwandte, sondern sie wurden mündlich überliefert; den adligen Richtern aber warf man vor, daß sie zuweilen parteiisch und sich selbst zum Vorteil Recht sprächen. Endlich empfand die Bevölkerung es schwer, daß nur die Adligen politische Rechte hatten, im Rate sitzen und Beamtenstellen bekleiden durften. Auch Bürger und Bauern verlangten Anteil an der Staatsverwaltung. Drakon. Da entschloß sich der Adel zunächst die Gesetze aufschreiben zu lasten und beauftragte Drakon mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Aber die drakonischen Gesetze waren von außerordentlicher Härte; die Erbitterung des Volkes wurde nicht beschwichtigt. So wurde denn für das Jahr 594 Solon zum Archon gewählt, mit dem Aufträge, dem Staat neue Gesetze zu geben. eolon. § 19. Die Gesetzgebung Solons 594. Solon war ein Mann von altem Adel und leitete sein Geschlecht von König Kodrus her; aber er war beim Volke wegen seiner gerechten, milden und gütigen Gesinnung allgemein beliebt. Er hatte als Kaufmann weite Reisen gemacht und reiche Erfahrungen gesammelt; er hatte über die Pflichten, die der Mensch gegen Gott und seine Mitmenschen hat, ernsthaft nachgedacht, weshalb man ihn nachher

6. Geschichte des Altertums - S. 19

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Staat der Athener. 19 zu den sieben Weisen rechnete; er war auch ein Dichter, von dessen Gedichten uns noch einige erhalten sind. Als Gesetzgeber hielt es Solon für seine erste Pflicht, der Ver-^A«. schuldung und Not der armen Bauern zu steuern. Er verbot die Schuld-knechtschaft und kaufte solche Schuldgesangenen, die in andere Länder als Sklaven verkauft waren, mit Mitteln des Staates frei; auch erklärte er einen großen Teil der Schulden für ungültig. Ferner gab Solon Gesetze, die milder waren als die des Drakon; «-s-tzgebung. diese wurden auf hölzerne Tafeln aufgeschrieben und öffentlich ausgestellt, so daß sie jeder Bürger lesen konnte. Unter ihnen waren auch mancherlei sittliche Vorschriften, z. B.: zeige dem Irrenden den Weg, sprich von den Toten nichts Übles, rede die Wahrheit auf dem Markte. Besonders wichtig war es, daß Solon eine neue Verfassung schuf.verfassung. Er wollte allen Bürgern politische Rechte geben, aber nicht allen die gleichen; so teilte er denn das Volk nach dem Vermögen in vier Klassen. Auch die ärmsten Bürger, die zur vierten Klasse gehörten, durften, wenn sie mindestens 20 Jahre alt waren, in der Volksversammlung erscheinen; andere Rechte wurden den ersten drei Klassen vorbehalten. Die Volksversammlung hatte in Athen die entscheidende Gewalt.f Ihr mußten alle wichtigen Fragen vorgelegt werden; sie wählte auch die Beamten. Die Bürger saßen auf Bänken, während die Spartiaten in der Volksversammlung standen; man stimmte ab durch Aufheben der Hände. Der Rat (Staatsrat) bestand aus 400 Mitgliedern, die jährlich neu Staatsrat. gewählt wurden; er hatte die Pflicht, die Amtsführung der Beamten zu beaufsichtigen. Die neun Archonten wurden auch ferner in jedem Archonten. Jahre neu gewählt; wenn sie ihr Amt tadellos verwaltet, insbesondere unparteiisch Recht gesprochen hatten, so traten sie in den A r e o p a g Areopa,, ein. Diesem höchsten Gerichtshof stand nicht nur die peinliche Gerichtsbarkeit zu, sondern er hatte auch das Recht, Bürger, die ein leichtsinniges und unsittliches Leben führten, zu verwarnen und zu strafen und solche Beschlüsse der Volksversammlung, die ihm schädlich und übereilt schienen, umzustoßen. Als Solon sein Werk zu Ende geführt hatte, verließ er Athen, nachdem «r vorher die Athener hatte schwören lassen, binnen zehn Jahren an seinen Gesetzen nichts zu ändern. Auf den Reifen, die er machte, kam er, wie berichtet wird, auch nach S a r d e s, der Hauptstadt von L y d i e n, wo damals der reiche und mächtige König Krösus herrschte, und führte mit ihm das Gespräch, das oben erwähnt worden ist (§ 5). 2*

7. Geschichte des Altertums - S. 81

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die ©roccfjeii. 81 Gleichzeitig wuchs die Zahl der Sklaven gewaltig an. In jedem Sklaven, vornehmen römischen Haushalt gab es eine große Anzahl von Sklaven, welche zu den verschiedensten Dienstleistungen verwandt wurden. Dazu kam die Menge der Sklaven, welche als Arbeiter in den Fabriken oder als Bauern oder Hirten auf den Latifundien der großen Grundbesitzer tätig waren. Nicht wenige Besitzer ließen auch einen Teil ihrer Sklaven als Fechter, Gladiatoren, ausbilden, um sie in den Spielen austreten zu lassen, durch welche sie die Gunst des Volkes zu gewinnen suchten. Die Gracchen. § 86. Tiberius Sempronius Gracchus. 133. Im Jahre 133 machte iss. der zum Volkstribun gewählte Tiberius Sempronius Gracchus, dessen Vater ein tüchtiger Feldherr gewesen, dessen Mutter die edle und hochsinnige Cornelia, des älteren Scipio Afrikanus Tochter, war, den Versuch, der Not des italischen Bauernstandes abzuhelfen. Er erneuerte ein älteres A ck e r g e s e tz und beantragte, daß von den römischen Staatsländereien niemand mehr als höchstens 1000 Morgen in Betrieb nehmen dürfe; wer mehr habe, müsse den Uberschuß herausgeben, und dieser solle an arme Bürger verteilt werden. Nun war allerdings ein großer Teil der Grundstücke, die im Besitze der römischen Adligen waren, ursprünglich nicht Privateigentum, sondern römisches Gemeindeland gewesen; aber sie galten seit langer Zeit als Privatbesitz, und es war nicht nur sehr schwer festzustellen, was Privat-, was Staatsbesitz war, sondern in gar manchen Fällen auch ungerecht, solche Grundstücke für den Staat einzuziehen. Aber von dem Wunsche beseelt, seinem Volke zu helfen, ging Tiberius voll Mut und Tatkraft vor; die Menge hing ihm an, und, nachdem er einen anderen Volkstribunen, der ihm entgegentrat, widerrechtlicherweise hatte absetzen lassen, ging sein Antrag durch und wurde Gesetz. Zahlreiche Grundstücke wurden eingezogen und neu verteilt. Tiberius wünschte auch für das folgende Jahr zum Tribunen gewählt zu werden. Da entstanden in der Wahlversammlung Unruhen, und im Getümmel wurde Gracchus mit einer Anzahl seiner Anhänger erschlagen. Tiberius' So hatten, zum ersten Male seit den Ständekämpsen, Bürger Bürgern mit *°b‘ den Waffen in der Hand gegenübergestanden, und die Hauptstadt war der Schauplatz eines Straßenkampfes geworden. § 87. Gajus Sempronius Gracchus. 123. Zehn Jahre nach Tiberius 123. erneuerte sein noch begabterer, feuriger, aber auch leidenschaftlich erregter Neubauer, Geschlchll. Lehrbuch für Mädchrusch. I. 5. Aufl. g

8. Das Altertum - S. 34

1907 - Leipzig : Voigtländer
34 Geschichte der Griechen. 1. Die Sp artiaten, d. H. die herrschenden Dorier, der Rdel des Landes. Sie allein waren an der Verwaltung des Staates beteiligt und besaßen den größten und besten Teil des Landes. 2. Die Umwohner, d.h. die rings um Sparta wohnenden Rchäer, die sich nach kurzem widerstände freiwillig unterworfen hatten! Sie waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei. Sie trieben R&erbau, Gewerbe und Handel und waren zur Zahlung von Rbgaben verpflichtet. 3. Die Heloten, d. H. die nach längerem Kampfe unterworfenen Hchäer. Sie waren Leibeigene des Staates und mußten den Sp artiaten die Felder bestellen oder sonstige Knechtesdienste leisten. Da sie die Spartiaten an Zahl weit übertrafen, so wurden sie aus Furcht vor Rufständen streng überwacht und häufig ungerecht und grausam bestraft. 3. Lykurgs Gesetzgebung. 3n Sparta regierten immer zwei Ho'" Könige zugleich; man führte ihr Geschlecht auf Zwillingsbrüder aus dem hause der herakliden zurück (§ 23, 1). Rber zwischen den beiden Königsfamilien, zwischen Königen und Rdel und zwischen den Spartiaten und Achäern herrschte andauernd heftiger Streit, der den Staat in die größte Gefahr brachte, Rus ihr wurde Sparta durch die Gesetzgebung Lykurgs (um 880 v. (Ihr.) gerettet. Lykurg Lykurg entstammte nach dem Bericht der griechischen Geschicht- schreiber aus königlichem Geschlecht und verwaltete eine Zeitlang als Vormund seines minderjährigen Hessen das Königs amt. Dann lernte er im Ausland die Einrichtung anderer Staaten, besonders die von Kreta, kennen. Da baten ihn seine Mitbürger, die Verwirrung in Sparta durch eine Gesetzgebung zu beseitigen. (Er kehrte heim und erhielt zu diesem Werke die Zustimmung des Orakels zu Delphi. Hun ordnete er durch Gesetze die Verfassung des Staates und das Leben des Volkes. Hach feierlicher (Einführung seiner Gesetze verließ er Sparta und starb im Ruslande. a) Die Verfassung: Könige 1. Die beiden Könige blieben die obersten Priester und Heer- führer, doch ihre Regierungsgetvalt wurde beschränkt. Ratöeraiten 2. Die Gerusia, ein Rat von 28 Riten von mindestens 60 Jahren, hatte alle wichtigen Dinge zuerst zu beraten, famm^ungen Volksversammlung umfaßte alle Spartiaten vom 30. Jahre an und trat immer zur Zeit des Vollmondes zusammen; sie hatte über die Wahl der Beamten, über Gesetze und Verträge, über Krieg und Frieden durch Abstimmung zu entscheiden. Spartiaten Umwohner Heloten Lykurgs Ge-

9. Geschichte des Altertums - S. 54

1889 - Wiesbaden : Kunze
54 Erster Abschnitt. Leviten als Opferpriester, Lehrer, Gesetzeskundige und Ärzte. Hauptseste des Jahres waren außer dem Passahfest das Pfingstfest, zur Feier der ersten Ernte und zum Andenken an die Gesetzgebung auf Sinai, sowie das Laubhüttenfest zur Erinnerung an das Zeltleben in der Wüste und zum Dank für die von Jehovah gespendeten Früchte des Landes. Das letztere wurde durch den großen Versöhnungstag eingeleitet, an welchem der Hohepriester in dem Allerheiligsten für das büßende Volk das Versöhnungsopfer brachte, um es mit Gott wieder zu vereinigen. Der siebente Tag der Woche war Sabbattag, an dem alle Arbeit ruhte, das siebente Jahr Sabbatjahr, in welchem das Feld un- bebaut blieb; das fünfzigste Jahr sollte als Jubeljahr zur Steuerung der Armut allen Landbesitz den früheren Eigentümern zurückführen und jede Knechtschaft aufheben. Josua. Von den 600 000 Männern, die aus Ägypten ausgewandert waren, betraten nur Josua und Kaleb das Land Kanaan; alle andern starben in der Wüste, selbst Moses kam nicht hinein. Nach Moses wurde Josua der Führer des Volkes Israel. Er erreichte mit einem jungen Geschlechte das gelobte Land, eroberte es nach langen und schweren Kämpfen und verteilte es unter die 12 Stämme. Der Stamm Levi erhielt keinen Landbesitz sondern den Zehnten von dem Bodenerträge; die Nachkommen Josephs zerfielen in zwei Stämme, die nach dessen Söhnen Manasse und Ephraim genannt wurden. Die Stämme Rüben, Gad und der halbe Stamm Manasse hatten schon unter Moses das Ostjordanland erhalten. Die Richter 1300—1095. Nachdem die Israeliten sich in Kanaan eingerichtet hatten, gaben sie das unstäte Hirtenleben auf und wandten sich dem Ackerbau zu. Sie blieben auch jetzt noch ohne Könige; jeder Stamm hatte sein Oberhaupt, jede Stadt ihren Ältesten. An der Spitze der Familie stand der Vater mit großen Rechten. Aber weder die unterworfenen Kananiter, noch die benachbarten Völker ließen die Israeliten in ruhigem Genuß des eroberten Landes, sondern nötigten dieselben zu blutigen und verheerenden Kriegen. Diese Kämpfe erzeugten Roheit und Verwilderung; an Stelle des Jehovahdienstes wurde Götzendienst gesetzt, bis Niederlagen und andere Unglücksfälle große Notstände hervorriefen. In solchen trüben Zeiten erstanden dem Volke Israel tapfere und fromme Männer, welche die Feinde besiegten und den Glauben der Väter wieder herstellten. Sie blieben dann auch in der folgenden Friedenszeit zur Wahrung des Rechtes Vorsteher des Volkes und wurden Richter genannt. Die Bibel nennt 15 solcher Richter. Unter diesen sind die bedeutendsten:

10. Geschichte des Altertums - S. 213

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 33,2. Der 5. und 6. König und die Änderung der römischen Verfassung. 213 zugleichen, und die Sicherheit des Staates dadurch zu erhöhen. Tul-lius machte deshalb das Wahlrecht und den Heeresdienst nicht mehr von der Herkunft sondern von dem Vermögen abhängig, sodaß jeder freie Einwohner zur Teilnahme an der Staatsregierung gelangen konnte. Rom wurde in 4 städtische und 26 ländliche Bezirke (Tribus) und die gesamte Bevölkerung in fünf Vermögensklassen eingeteilt. Die zur 1. Klasse Gehörigen mußten wenigstens 100 000 Aß (ungefähr 7800 M.), die der 2. Klasse 75 000, die der 3. Klasse 50 000, die der 4. Klasse 25 000, die der 5. Klasse 12 500 Aß im Vermögen haben. Diejenigen Einwohner, deren Besitz die Höhe der 5. Klasse nicht erreichte, hießen Proletarier und waren weder zu Steuern noch zum Kriegsdienst verpflichtet. Nach den 5 Vermögensklassen war auch der Heeresdienst geordnet. Die gesamte Bewohnerschaft war in 193 Centurien (Abteilungen) eingeteilt, von welchen 18 die Reiter oder Ritter und 175 das Fußvolk enthielten. Auf die 1. Vermögensklasse kamen 18 Centurien Reiter und 80 Centurien Fußvolk; auf die 2., 3. und 4. Klasse je 20, auf die 5. Klasse 30 Centurien; aus die Werkleute und Spielleute, welche dem Heere beigegeben waren, kamen je 2; die Proletarier bildeten zusammen eine Centurie. In den Volksversammlungen hatte jede Centurie eine Stimme; die erste Klasse hatte deshalb, wenn die Centurien derselben einig waren, stets die Entscheidung in den Händen. Jeder Bürger war vom 17.—40. Jahr zum Kriegsdienst im Felde, vom 40.—60. Jahre zum Besatzungsdienst in den Städten verpflichtet. Da der Besitz wechselte, so wurde alle fünf Jahre eine neue Vermögensab-schätzung (ein Census) vorgenommen. Servius Tullius hatte aber durch diese Verfassungsänderung so sehr den Haß der Patrizier aus sich geladen, daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, infolge deren er von feinem eigenen Schwiegersohn, Tarquinius Supsrbus, gestürzt und ermordet wurde. Die Sage berichtet darüber in folgender Weise: In seiner Familie hatte der gute König viel Kummer; er besaß keine Söhne sondern nur zwei Töchter, die beide Tullia hießen. Die eine war eine fromme, sanfte und edle Jungfrau, ihre Schwester dagegen war ungestüm, leidenschaftlich und herrschsüchtig. Beide vermählte Servius zwei ihnen ähnlichen Männern, den Söhnen des erschlagenen Königs Tarquinius Priscus, und zwar gab er die sanfte Tullia dem herrschsüchtigen Lucius, die ungestüme Schwester dem gutmütigen Ar uns. Allein die Hoffnung des Vaters, die heftigen Gemüter durch die Verbindung mit einem sanfteren zu mildern, schlug fehl: die leidenschaftliche Tullia tötete ihren Gemahl und Tulius seine Gemahlin, worauf sich beide mit einander vermählten. Dem herrschsüchtigen Ehepaar regierte nun der greise Servius
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